Lehrgänge der Freiwilligen Feuerwehr
Ausbildung und Laufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr Hille
Für jede Feuerwehrfrau oder jeden Feuerwehrmann ist eine optimale Ausbildung unerlässlich.
Nur wer gut ausgebildet und im Umgang mit den vorhandenen Fahrzeugen und Geräten geübt ist, kann wirkungsvoll helfen.
Die Ausbildungsinhalte der Feuerwehrausbildung sind in Feuerwehr-Dienstvorschriften einheitlich geregelt und beinhalten u.a. nachfolgende Ausbildungsgänge:
TM I (Truppmann 1)
Der erste Ausbildungsabschnitt ist die Feuerwehrgrundausbildung. Hier werden unter anderem die Grundlagen eines Löschangriffs gelehrt. Dieser Lehrgang umfasst ca. 70 praktische und theoretische Unterrichtsstunden. In diesem Ausbildungsabschnitt erfolgt auch die 16 Stunden umfassende „Erste-Hilfe“ Ausbildung.
TM II (Truppmann 2)
Der nächste Lehrgang in der Laufbahn der Feuerwehrausbildung ist der TM II Lehrgang. Hier werden die bereits erlernten Fähigkeiten des TM I vertieft bzw. erweitert und der Umgang mit weiterem technischem Gerät erlernt. Dieser Lehrgang umfasst ca. 80 Stunden an praktischer und theoretischer Ausbildung und beinhaltet u.a. den Umgang mit Rettungsgerät, Schweißbrenner oder den Einsatz von Ölsperren auf Gewässern.
Maschinistenlehrgang
Bei diesem Lehrgang wird die Bedienung bzw. Wartung der Löschfahrzeuge und deren technischer Beladung erlernt. Die praktische und theoretische Ausbildung im Umgang mit fest eingebauten und transportablen Feuerlöschpumpen, nimmt einen großen Teil der Ausbildung ein. Aber auch der Umgang und die Wartung von sonstigen Geräten und Aggregaten wie z.B. Stromerzeuger ist ein wichtiger Bestandteil dieser Ausbildung.
Atemschutzlehrgang
Besonderen Stellenwert nimmt die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ein. Der Einsatz von Atemschutzgeräten bei Bränden oder bei Austritt von Gefahrstoffen gehört mittlerweile zum Standard bei Feuerwehreinsätzen und dient natürlich auch dem Eigenschutz der eingesetzten Kameradinnen und Kameraden.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Ausbildungsabschnitt ist eine ärztliche Untersuchung, in der die körperliche Tauglichkeit zum Tragen der Atemschutzgeräte festgestellt werden muss. Wegen der vielfältigen Gefahren durch Atemgifte bei Brand- und Gefahrguteinsätzen ist diese Ausbildung für die Verwendung bei der Feuerwehr besonders wichtig.
Sprechfunkerlehrgang
Zur Sicherstellung einer effektiven Kommunikation zwischen den Einsatzkräften erfolgt die Ausbildung zum Sprechfunker. Hier erlernen die Teilnehmer insbesondere die Bedienung der Kommunikationssysteme bei der Feuerwehr (Digitaler-Sprechfunk, automatisierte Fahrzeug-Statusmeldungen, u v m.)
TF (Truppführer)
Im praktischen Ausbildungsteil lernen die angehenden Truppführerinnen und -führer in verschiedenen Einsatzsituationen aus den Bereichen des Löscheinsatzes und der technischen Hilfe, wie man einen Trupp richtig führt. Wo in den unterschiedlichsten Einsatzobjekten Gefahren lauern können. Von den Ausbildern werden immer wieder neue Einsatzsituationen, wie Wohnungsbrände, Dachstuhlbrände, Kellerbrände, Fahrzeugbrände, Flüssigkeitsbrände, KFZ-Unfälle, Auslaufen von Gefahrstoffen, Bauunfälle, Maschinenunfälle und Ähnliches realitätsnah vorbereitet.
ABC-Lehrgang
Mit dem Besuch der Ausbildungsstufe I für „Gefährliche Stoffe und Güter“, (kurz ABC I*), verfügen die Einsatzkräfte über einen optimalen Ausbildungsstand. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Ausbildungseinheit ist die Ausbildung zum Truppführer und zum Atemschutzgeräteträger.
Im Rahmen des Lehrganges wird den Teilnehmern der Umgang und das Verhalten bei einem unkontrollierten Austritt von Gefahrstoffen und deren Beseitigung vermittelt.
Der Einsatz im CSA (Chemikalien Schutz Anzug) und die Handhabung von speziellem Gerät sowie die Durchführung von Schadstoffmessungen, stellen eine besondere Herausforderung dar.
*ABC I = Atomare-, Biologische-, und Chemische -Gefahren, Ausbildungsstufe I
TH-Lehrgang (Technische Hilfeleistung)
Dieser Lehrgang erweitert die Kenntnisse im Bereich der technischen Hilfeleistung und technischen Rettung. Schwerpunkt der Ausbildung ist die Handhabung und Einsatzmöglichkeit von hydraulischen Rettungsgeräten wie z.B. “Rettungsschere“, u. „Spreizer“ bei Verkehrsunfällen.
Kenntnisse von mechanischen Grundregeln und deren Anwendung im Feuerwehreinsatz sollen im Rahmen der Ausbildung erlernt werden.
Weitere Ausbildung/Lehrgänge
Weiterführende Seminare und Lehrgänge werden am Institut der Feuerwehr (IdF) in Münster angeboten. Dies ist die übergeordnete Ausbildungsstätte für alle aktiven Mitglieder der Feuerwehren in NRW.
Angeboten werden Lehrgänge bzw. Seminare für Führungsfunktionen (Gruppenführer, Zugführer) oder zur qualifizierten Ausübung technischer Tätigkeiten, z.B. als Gerätewart oder Atemschutzgerätewart. Auch die Ausbildung von Feuerwehrausbildern erfolgt am IdF in Münster.
Mitarbeit in der Feuerwehr bedeutet auch, eine ständige Bereitschaft sich weiter zu bilden.
Neue Techniken, Materialien, wissenschaftliche Erkenntnisse und gesetzliche Vorgaben erfordern ein stetiges Anpassen von Einsatztaktiken, technischem Gerät und von Ausbildungsinhalten an die aktuellen Erfordernisse!